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Um sich Erfahrungen aus der Vergangenheit zunutze zu machen, sollte die ENISA bei der Einrichtung der in dieser Verordnung genannten einheitlichen Meldeplattform andere Organe oder Agenturen der Union konsultieren, die Plattformen oder Datenbanken verwalten, die strengen Sicherheitsanforderungen unterliegen, wie etwa die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA). Außerdem sollte die ENISA mögliche Komplementaritäten mit der gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2022/2555 eingerichteten europäischen Schwachstellendatenbank prüfen.
Es gibt zwar bereits ähnliche Register oder Datenbanken für Schwachstellen, aber diese werden von Einrichtungen betrieben und gepflegt, die nicht in der Union…
Angesichts ihrer Erfahrung mit der Verwaltung von Großsystemen im Bereich Justiz und Inneres sollte die mit der Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen…
Um die im Rahmen dieser Verordnung vorgeschriebene Meldung von Informationen unter Berücksichtigung anderer ergänzender Meldepflichten, die im Unionsrecht etwa…
Um die Übermittlung der nach dieser Richtlinie erforderlichen Informationen zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Einrichtungen zu verringern, sollten…
Die ESA sollten beauftragt werden, die Durchführbarkeit und die Bedingungen für eine mögliche Zentralisierung von Meldungen über IKT-bezogene Vorfälle auf…
Damit die ENISA ihre Ziele in vollem Umfang verwirklichen kann, sollte sie zu den einschlägigen Aufsichtsbehörden und anderen zuständigen Behörden in der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.