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Damit Produkte mit digitalen Elementen einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen werden können, sollten die nationalen notifizierenden Behörden der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die Konformitätsbewertungsstellen notifizieren, sofern diese eine Reihe von Anforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf Unabhängigkeit, Kompetenz und Nichtvorliegen von Interessenkonflikten.
Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten die Stellen, die befugt sind, als unabhängige Dritte…
Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten die Stellen, die befugt sind, als unabhängige Dritte…
Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten die Stellen, die befugt sind, als unabhängige Dritte…
Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten die Stellen, die befugt sind, als unabhängige Dritte…
Damit KI-Systeme, falls vorgeschrieben, Konformitätsbewertungen durch Dritte unterzogen werden können, sollten die notifizierten Stellen gemäß dieser Verordnung…
Um für ein einheitliches Qualitätsniveau bei der Durchführung der Konformitätsbewertungen von Produkten mit digitalen Elementen zu sorgen, müssen auch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.