Erwägungsgrund 6 32024R1317VERORDNUNG (EU) 2024/1317 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 in Bezug auf International Accounting Standard 7 und International Financial Reporting Standard 7 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Regelungsausschusses für Rechnungslegung in Einklang —
Erwägungsgrund 16 32023R1803VERORDNUNG (EU) 2023/1803 DER KOMMISSION vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Regelungsausschusses für Rechnungslegung in Einklang —
Erwägungsgrund 5 32023R2579VERORDNUNG (EU) 2023/2579 DER KOMMISSION vom 20. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 im Hinblick auf den International Financial Reporting Standard 16 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Regelungsausschusses für Rechnungslegung in Einklang —
Erwägungsgrund 7 32023R2822VERORDNUNG (EU) 2023/2822 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 im Hinblick auf den International Accounting Standard 1 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Regelungsausschusses für Rechnungslegung in Einklang —
Erwägungsgrund 7 32023R2468VERORDNUNG (EU) 2023/2468 DER KOMMISSION vom 8. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 im Hinblick auf den International Accounting Standard 12 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Regelungsausschusses für Rechnungslegung in Einklang —
Erwägungsgrund 6 32009R0019VERORDNUNG (EG) Nr. 19/2009 DER KOMMISSION vom 13. Januar 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft im Hinblick auf die Definition des Begriffs der offenen Stelle, die Messzeitpunkte für die Datenerhebung, die Spezifikationen für die Datenübermittlung und die Durchführbarkeitsstudien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —