Erwägungsgrund 7 32024R0287
Die Mitgliedstaaten sollten für Verstöße gegen die Vorschriften dieser Verordnung Sanktionen festlegen. Diese Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein —
Die Mitgliedstaaten sollten für Verstöße gegen die Vorschriften dieser Verordnung Sanktionen festlegen. Diese Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein —