Erwägungsgrund 2 32024R2895
Insbesondere sind in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 Lebensmittelsicherheitskriterien festgelegt, mit denen die Akzeptabilität eines Erzeugnisses oder einer Partie Lebensmittel festgelegt wird und die für im Handel befindliche Erzeugnisse gelten. In der genannten Verordnung sind Lebensmittelsicherheitskriterien für Listeria monocytogenes festgelegt, ein wichtiger, durch Lebensmittel übertragbarer Krankheitserreger, der aufgrund der hohen Rate tödlicher Verläufe der von ihm verursachten Erkrankung ein ernstes Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellt. In ihrem jüngsten Bericht über Zoonosen stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) fest, dass die Zahl der Fälle von Listeriose beim Menschen in der Union im Jahr 2022 um 15,9 % höher war als im Jahr 2021 und die Zahl der Todesfälle aufgrund lebensmittelbedingter Ausbrüche durch Listeria monocytogenes in der Union im Jahr 2022 eine der höchsten der Behörde gemeldeten Zahlen in den letzten zehn Jahren war. Angesichts dieses Anstiegs der Fälle von Listeriose in der Union ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Lebensmittelsicherheitskriterien betreffend Listeria monocytogenes ein hohes und einheitliches Verbraucherschutzniveau in der gesamten Lebensmittelkette gewährleisten können.