Erwägungsgrund 8 32024R0347VERORDNUNG (EU) 2024/347 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2024 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fipronil in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und…
Erwägungsgrund 8 32024R2895VERORDNUNG (EU) 2024/2895 DER KOMMISSION vom 20. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 hinsichtlich Listeria monocytogenes (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Erwägungsgrund 8 32024R0918VERORDNUNG (EU) 2024/918 DER KOMMISSION vom 25. März 2024 zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten der Mitgliedstaaten betreffend nationale Züchtungsprogramme zur Selektierung auf Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Erwägungsgrund 8 32023R1101VERORDNUNG (EU) 2023/1101 DER KOMMISSION vom 6. Juni 2023 über die Nichtzulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und…
Erwägungsgrund 8 32024R1808VERORDNUNG (EU) 2024/1808 DER KOMMISSION vom 1. Juli 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 in Bezug auf den Zeitpunkt, ab dem niedrigere Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide in Lebensmitteln gelten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Erwägungsgrund 8 32023R1069VERORDNUNG (EU) 2023/1069 DER KOMMISSION vom 1. Juni 2023 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bixafen, Cyprodinil, Fenhexamid, Fenpicoxamid, Fenpyroximat, Flutianil, Isoxaflutol, Mandipropamid, Methoxyfenozid und Spinetoram in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —