Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die ESMA spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung der wesentlichen Systemrelevanz von Drittstaaten-CCPs und von deren Clearingdienstleistungen. Bis 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung oder bei Auftreten eines Risikos für die Finanzstabilität sollte die ESMA die Auswirkungen dieser Verordnung hinsichtlich der Verringerung der Risikopositionen gegenüber systemrelevanten Tier-2-CCPs bewerten und dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission darüber Bericht erstatten. Die ESMA sollte alle von ihr für notwendig erachteten Maßnahmen sowie quantitative Schwellenwerte vorschlagen und ihnen eine Folgenabschätzung und eine Kosten-Nutzen-Analyse beifügen. Die ESMA sollte bei der Erstellung ihrer Bewertung und ihres Berichts mit dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB), dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und dem durch diese Verordnung eingerichteten gemeinsamen Überwachungsmechanismus zusammenarbeiten. Binnen sechs Monaten nach Erhalt des ESMA-Berichts sollte die Kommission einen eigenen Bericht erstellen, dem gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt werden kann.
Bis zum 25. Juni 2026 bewertet die ESMA in enger Zusammenarbeit mit dem ESZB und dem ESRB und nach Anhörung des Gemeinsamen Überwachungsmechanismus die…
Die ESMA kann — nach Konsultation des ESRB und im Einvernehmen mit den in Absatz 3 Buchstabe f genannten emittierenden Zentralbanken gemäß Artikel 24b Absatz 3…
In Zusammenarbeit mit dem ESRB und — gemäß Artikel 24b Absatz 3 — in Absprache mit den emittierenden Zentralbanken sämtlicher Unionswährungen, auf die die…
Gemäß Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 führt die ESMA — in Zusammenarbeit mit dem ESRB — in Abstimmung mit den Bewertungen nach Artikel 24a…
Eine systemrelevante CCP kann ein unterschiedlich hohes Risiko für das Finanzsystem und die Stabilität der Union darstellen. Die Anforderungen an…
In Artikel 85 werden folgende Absätze angefügt: „(6) In Zusammenarbeit mit dem ESRB und — gemäß Artikel 24b Absatz 3 — in Absprache mit den emittierenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.