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Um sicherzugehen, dass die zuständigen Behörden über die notwendigen Informationen über die Clearingtätigkeiten von Clearingmitgliedern bzw. Kunden bei anerkannten Drittstaaten-CCPs verfügen, sollte für diese Clearingmitglieder bzw. Kunden eine Meldepflicht eingeführt werden. Bei den meldepflichtigen Informationen sollte zwischen Wertpapiergeschäften, Derivategeschäften an geregelten Märkten und OTC-Derivategeschäften unterschieden werden. Die ESMA sollte den genauen Inhalt und das Format der meldepflichtigen Informationen präzisieren und dabei sicherstellen, dass mit der Verpflichtung nur dann zusätzliche Meldepflichten geschaffen werden, wenn dies erforderlich ist, damit der Verwaltungsaufwand für Clearingmitglieder oder Kunden möglichst gering gehalten wird.
Clearingmitglieder und Kunden, die Kontrakte über eine gemäß Artikel 25 anerkannte CCP clearen, melden diese Clearingtätigkeit wie folgt: Die in Unterabsatz 1…
Erteilt eine zuständige Behörde einer CCP gemäß Artikel 14 oder 15 die Zulassung zum Clearing einer Kategorie von OTC-Derivaten oder fällt eine Kategorie von…
Wenn kein Transaktionsregister zur Verfügung steht, um die Einzelheiten eines Derivatekontrakts aufzuzeichnen, stellen die Gegenparteien und CCPs sicher, dass…
Die Angaben über die Finanzinstrumente, die von den Zulassungen der CCPs abgedeckt sind, enthalten möglicherweise nicht alle Kategorien von OTC-Derivaten, für…
Zur Ermittlung der clearingpflichtigen Kategorien von OTC-Derivatekontrakten, der Schwellen und systemisch relevanten nichtfinanziellen Gegenparteien werden…
Die neuerlichen Stresssituationen auf den Rohstoffmärkten haben deutlich gemacht, dass die Behörden ein umfassendes Bild von den Derivatetätigkeiten und den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.