Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um ein unionsweit stimmiges und konvergentes Vorgehen der zuständigen Behörden sicherzustellen, sollten zugelassene CCPs oder in der Union niedergelassene juristische Personen, die eine Zulassung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 für Clearingdienstleistungen und -tätigkeiten mit Finanzinstrumenten anstreben, auch für Clearingdienstleistungen und andere Tätigkeiten mit Nichtfinanzinstrumenten zugelassen werden können. Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 gilt für CCPs als Unternehmen und nicht für bestimmte Dienstleistungen. Cleart eine CCP neben Finanzinstrumenten auch Nichtfinanzinstrumente, sollte die für die CCP zuständige Behörde sicherstellen können, dass die CCP bei allen von ihr angebotenen Dienstleistungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 genügt.
Die in Absatz 1 genannte Zulassung wird der CCP für mit dem Clearing verbundene Dienstleistungen und Tätigkeiten erteilt; darin ist angegeben, für welche…
die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllt, gegebenenfalls auch in Bezug auf die Erbringung von Clearingdienstleistungen oder -tätigkeiten für…
Da mit dieser Verordnung zu Regulierungszwecken eine rechtliche Verpflichtung zum Clearing durch spezifische CCPs eingeführt wird, muss gewährleistet werden,…
Die Marktteilnehmer aus der Union müssen mehr Optionen für den Zugang zu sicheren und effizienten Clearingdienstleistungen haben. Um Geschäfte auf sich ziehen…
das Erfordernis, nichtfinanziellen Gegenparteien einen aufsichtsrechtlich soliden direkten Zugang zu Clearingdienstleistungen und -tätigkeiten von CCP zu…
Seit der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 ist das Volumen von CCP-Tätigkeiten in der Union und weltweit sowohl im Hinblick auf den Umfang als auch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.