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Als Grundlage für künftige politische Entscheidungen sollte die ESMA in Zusammenarbeit mit den anderen Teilnehmern des Gemeinsamen Überwachungsmechanismus dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen jährlichen Bericht über die Ergebnisse ihrer Tätigkeiten vorlegen. Die ESMA kann nach der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 ein Verfahren wegen Verletzung des Unionsrechts einleiten, wenn sie auf Basis der im Rahmen des Gemeinsamen Überwachungsmechanismus erhaltenen Informationen und im Anschluss an die in diesem Rahmen geführten Erörterungen zu der Auffassung gelangt, dass die zuständigen Behörden nicht sicherstellen, dass die Clearingmitglieder und Kunden die Anforderung, wonach mindestens eine bestimmte Anzahl der ermittelten Kontrakte auf Konten bei Unions-CCPs gecleart werden muss, erfüllen, oder wenn sie wegen einer mutmaßlichen Verletzung oder Nichtanwendung des Unionsrechts ein Risiko für die Finanzstabilität der Union feststellt. Bevor die ESMA ein solches Verfahren wegen Verletzung des Unionsrechts in Gang setzt, kann sie Leitlinien und Empfehlungen nach Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 herausgeben. Gelangt die ESMA auf Basis der im Rahmen des Gemeinsamen Überwachungsmechanismus erhaltenen Informationen und im Anschluss an die in diesem Rahmen geführten Erörterungen zu der Auffassung, dass durch die Erfüllung der Anforderung, wonach mindestens eine bestimmte Anzahl der ermittelten Kontrakte auf Konten bei Unions-CCPs gecleart werden muss, nicht wirksam sichergestellt ist, dass die übermäßigen Risikopositionen von Clearingmitgliedern und Kunden aus der Union gegenüber Tier-2-CCPs reduziert werden, so sollte sie den einschlägigen delegierten Rechtsakt der Kommission überprüfen und Änderungen daran unterbreiten, um diese Anforderung genauer zu spezifizieren, und, falls notwendig, einen angemessenen Anpassungszeitraum vorschlagen.
Die ESMA wird gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 tätig, wenn die für die CCP zuständige Behörde diese Verordnung nicht angewandt hat oder so…
Die ESMA legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in Zusammenarbeit mit den anderen am Gemeinsamen Überwachungsmechanismus beteiligten…
Auf Vorschlag des CCP-Aufsichtsausschusses kann die ESMA gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 Empfehlungen an eine oder mehrere zuständige…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Gemeinsamer Überwachungsmechanismus (1) Zur Wahrnehmung der in Absatz 2 genannten Aufgaben richtet die ESMA einen…
Um die Einrichtungen der Union besser in die Lage zu versetzen, sich einen umfassenden Überblick über die für das Clearing in der Union relevanten…
Es muss sichergestellt werden, dass die CCPs die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 kontinuierlich einhalten, insbesondere in Bezug auf die Erbringung zusätzlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.