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Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sollte für Interoperabilitätsvereinbarungen für alle Arten von Finanzinstrumenten und Nichtfinanzinstrumenten, wie Derivatekontrakten, zusätzlich zu Geldmarktinstrumenten und übertragbaren Wertpapieren im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gelten. Die ESMA sollte daher nach Konsultation der Mitglieder des ESZB und des ESRB Entwürfe technischer Regulierungsstandards ausarbeiten, um für kohärente, effiziente und wirksame Bewertungen der Interoperabilitätsvereinbarungen zu sorgen.
Die ESMA arbeitet nach Konsultation der Mitglieder des ESZB und des ESRB Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen die Anforderungen an CCP im…
Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Bis zum 25. Juni 2026 gibt die ESMA gemäß dem Verfahren nach Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 Leitlinien oder…
Für die Zwecke von Absatz 1 werden folgende Instrumente als Finanzinstrumente betrachtet, sofern sie eine der in Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a oder b…
In den Jahren 2015 und 2016 führte die Kommission zwei öffentliche Konsultationen zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 durch. Rückmeldungen zur…
Die ESMA sollte Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Vorlage bei der Kommission ausarbeiten können. Diese Standards sollten die gemäß den Verordnungen…
Im Rahmen ihrer Gesamtüberprüfung des Funktionierens der Richtlinie 2009/65/EG wird die Kommission unter Berücksichtigung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.