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Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wurde durch die Verordnung (EU) 2015/759 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, um die Governance und insbesondere die fachliche Unabhängigkeit des Europäischen Statistischen Systems (ESS) weiter zu stärken. Diese gestärkte Governance hat sich als wirksam erwiesen.
Damit dem steigenden Bedarf und den steigenden Erwartungen im Hinblick auf aktuellere, häufigere und detailliertere europäische Statistiken sowie eine zügigere…
In ihrer Mitteilung vom 15. April 2011„Ein robustes Qualitätsmanagement für die europäischen Statistiken“ hat die Kommission Maßnahmen zur Beseitigung dieser…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments…
Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS entwickelt, erstellt und verbreitet, allerdings in getrennten rechtlichen Rahmen, die ihre…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.