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Die tschechische Sprachfassung der Verordnung (EU) 2022/720 enthält Fehler in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben d, i und k, die die Bedeutung der dort definierten Begriffe einschränken.
Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) die in Artikel 11 Absätze 9 und 10, Artikel 15 Absatz 5, Artikel 17 Absätze 3, 5 und 6, Artikel 18 Absatz 4, Artikel 27…
Absatz 1a Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) Es gelten alle sonstigen Ausnahmen gemäß der Nummer 3.1 von Anhang VII dieser Verordnung, den Nummern 2.1 und…
Die Buchstaben c und d erhalten folgende Fassung:
Absatz 1 Buchstabe d erhält folgende Fassung:
Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d erhält folgende Fassung:
Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) die Angaben nach Artikel 438 Buchstaben c, d und da;“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.