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Um sicherzustellen, dass die Ziele der Verordnung (EU) 2023/1115 erreicht werden, müssen Marktteilnehmer und Händler, die relevante Erzeugnisse auf dem Markt bereitstellen oder ausführen, gemäß Artikel 8 der genannten Verordnung die Sorgfaltspflicht erfüllen, um nachzuweisen, dass die relevanten Erzeugnisse die Anforderungen der genannten Verordnung erfüllen. Die Marktteilnehmer sind für eine gründliche Prüfung und Analyse ihrer eigenen Geschäftstätigkeit verantwortlich; das erfordert in erster Linie die Sammlung von Daten, die für die Verordnung (EU) 2023/1115 relevant sind, und eine angemessene Dokumentation zum Nachweis dieser Daten von jedem einzelnen Lieferanten.
Die Marktteilnehmer müssen die Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 8 erfüllen, bevor sie relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen, um nachzuweisen,…
Bevor Marktteilnehmer relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen oder ausführen, müssen sie in Bezug auf alle relevanten…
Zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 8 führen die Marktteilnehmer einen Rahmen von Verfahren und Maßnahmen ein und halten diesen auf dem neuesten…
Die Marktteilnehmer sollten die Verantwortung für die Konformität der relevanten Erzeugnisse, die sie in Verkehr bringen oder ausführen wollen, förmlich…
Im Hinblick auf die relevanten Erzeugnisse, die auf den Markt gelangen oder diesen verlassen, sollten die zuständigen Behörden beauftragt werden, die…
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/3084 der Kommission sieht ein Informationssystem und den Zugang zu diesem System für Marktteilnehmer und Händler sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.