Erwägungsgrund 2 32020R1085Die Genehmigungen für die Wirkstoffe Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/18 der Kommission bzw. der…
Erwägungsgrund 8 32023R0128VERORDNUNG (EU) 2023/128 DER KOMMISSION vom 18. Januar 2023 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benalaxyl, Bromoxynil, Chlorsulfuron, Epoxiconazol und Fenamiphos in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Genehmigung für den Wirkstoff Fenamiphos wurde mit der Verordnung (EU) 2020/1246 der Kommission unter anderem aufgrund von Bedenken im Hinblick auf die…
Erwägungsgrund 7 32024R0341VERORDNUNG (EU) 2024/341 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2024 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Diethofencarb, Fenoxycarb, Flutriafol und Pencycuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Genehmigung für den Wirkstoff Flutriafol lief am 31. Mai 2021 aus. Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/726 der Kommission war zwar ein Antrag auf…
Erwägungsgrund 3 32024R1076VERORDNUNG (EU) 2024/1076 DER KOMMISSION vom 15. April 2024 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bispyribac, Metosulam, Oryzalin, Oxasulfuron und Triazoxid in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Genehmigung für den Wirkstoff Oxasulfuron lief am 8. August 2018 aus, da die Kommission die Genehmigung für den Wirkstoff nicht mit der…
Erwägungsgrund 2 32023R0128VERORDNUNG (EU) 2023/128 DER KOMMISSION vom 18. Januar 2023 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benalaxyl, Bromoxynil, Chlorsulfuron, Epoxiconazol und Fenamiphos in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Genehmigung für den Wirkstoff Benalaxyl wurde mit der Verordnung (EU) 2020/1280 der Kommission unter anderem aufgrund von Bedenken im Hinblick auf die…
Erwägungsgrund 2 32021R0155VERORDNUNG (EU) 2021/155 DER KOMMISSION vom 9. Februar 2021 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Tetrachlorkohlenstoff, Chlorthalonil, Chlorpropham, Dimethoat, Ethoprophos, Fenamidon, Methiocarb, Omethoat, Propiconazol und Pymetrozin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Genehmigung für den Wirkstoff Chlorthalonil wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/677 der Kommission nicht erneuert. Die Genehmigung für den…