VERORDNUNG (EU) 2024/590 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Verstöße gegen diese Verordnung durch Unternehmen mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen belegt werden.
Erwägungsgrund 38 32024R0590
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