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Der Bereitsteller konsolidierter Datenticker für Aktien und börsengehandelte Fonds sollte einen Teil seiner Einnahmen aus dem konsolidierten Datenticker nach einem Umverteilungssystem auf der Grundlage von drei Kriterien an bestimmte Handelsplätze umverteilen. Die Gewichtung dieser Kriterien sollte im Wege technischer Regulierungsstandards festgelegt werden. Um Anreize für kleine Handelsplätze zu schaffen, sich für den obligatorischen Beitrag von Daten zum konsolidierten Datenticker für Aktien und börsengehandelte Fonds zu entscheiden, sollte für das jährliche Gesamthandelsvolumen kleiner Handelsplätze die höchste Gewichtung gelten. Mit der zweithöchsten Gewichtung sollten Datenkontributoren vergütet werden, die am 27. März 2019 oder danach eine Erstzulassung von Aktien oder börsengehandelten Fonds erteilt haben. Angesichts der begrenzten Zahl von Notierungen an kleinen Handelsplätzen sollte der Bereitsteller konsolidierter Datenticker die entsprechende Gewichtung auf das jährliche Gesamthandelsvolumen dieser Handelsplätze anwenden, während der Bereitsteller konsolidierter Datenticker bei anderen Handelsplätzen ihn auf das Handelsvolumen der Aktien und börsengehandelten Fonds anwenden sollte, die ursprünglich am 27. März 2019 oder danach zum Handel zugelassen wurden. Die geringste Gewichtung der drei Kriterien sollte den Handel vergüten, der über ein Handelssystem abgeschlossen wurde, das Vorhandelstransparenz bietet, und der aus Aufträgen resultierte, für die keine Ausnahme von der Vorhandelstransparenz galt.
Für die Zwecke der Regelung zur Umverteilung der Einnahmen berücksichtigt der Bereitsteller konsolidierter Datenticker folgendes Handelsvolumen (im Folgenden…
Handelsplätze und genehmigte Veröffentlichungssysteme (im Folgenden „Datenkontributoren“) übermitteln in Bezug auf Aktien, börsengehandelte Fonds und…
Handelsplätze, die den Handel mit Aktien über ein Orderbuch mit Vorhandelstransparenz erleichtern, spielen eine Schlüsselrolle bei der Preisbildung. Dies trifft…
Entsprechend der Daten, die in der dem Vorschlag für diese Verordnung beiliegenden Folgenabschätzung präsentiert werden, wird die erwartete Erwirtschaftung von…
Die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 sieht einen Rechtsrahmen für die Bereitsteller konsolidierter Datenticker (CTP) sowohl für Eigenkapital- als auch…
Marktteilnehmer benötigen zentrale Marktdaten, um fundierte Anlageentscheidungen treffen zu können. Derzeit ist es für die direkte Beschaffung von Marktdaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.