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Am 22. März 2023 nahm der SCCS eine Stellungnahme zu Hydroxyapatit (nano) (CAS-Nr. 1306-06-5/12167-74-7) an. Der SCCS kam zu dem Schluss, dass Hydroxyapatit (nano) bei Verwendung in Konzentrationen von bis zu 10 % in Zahnpasten und bis zu 0,465 % in Mundspülungen sicher ist. Der SCCS betonte ferner, dass seine Schlussfolgerungen nur für Hydroxyapatit (nano) gelten, das aus stäbchenförmigen Partikeln besteht, die unbeschichtet sind, keine veränderte Oberflächenstruktur aufweisen und von denen mindestens 95,8 % (Partikelanzahl) ein Seitenverhältnis von unter 3, sowie deren verbleibende 4,2 % ein Seitenverhältnis von höchstens 4,9 haben. Es wurden zudem keine Daten vorgelegt, die eine Bewertung der Sicherheit der Verbraucher vor Exposition durch Inhalation ermöglichen würden, weshalb der SCCS betonte, dass seine Schlussfolgerungen nicht für sprühbare Produkte gelten, die durch Inhalation zu einer Exposition der Lunge des Verbrauchers gegenüber Nanopartikeln führen könnten.
Vor dem Hintergrund der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Hydroxyapatit (nano) in kosmetischen Mitteln ein…
Der SCCS kam in seiner Stellungnahme vom 2. Dezember 2021 zu dem Schluss, dass Butylhydroxytoluol als Inhaltsstoff bis zu einer Höchstkonzentration von 0,001 %…
Der SCCP kam zu dem Schluss, dass die fortgesetzte Verwendung von Triclosan als Konservierungsstoff mit der bisherigen Höchstkonzentration von 0,3 % in allen…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (im Folgenden „SCCS“) gelangte in einer Stellungnahme vom 7. März 2017, die am 22. Juni 2018 korrigiert…
Am 21. Dezember 2018 gab der SCCS ein wissenschaftliches Gutachten zu Salicylsäure ab (im Folgenden „Gutachten des SCCS“), in dem er auf Grundlage der…
Der SCCS kam in seiner Stellungnahme vom 26./27. Oktober 2021 zu dem Schluss, dass HAA299 in Nanoform mit den angegebenen Merkmalen (Mindestreinheit von 97 %…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.