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„ANHANG IX Mindeststandards für die sichere Behandlung und Freisetzung von Kurzflossen-Makos im Nord- und Südatlantik Dieser Anhang beinhaltet Mindeststandards für die sichere Behandlung von Kurzflossen-Makos im Nord- und Südatlantik sowie spezifische Empfehlungen für die Langleinen- und Ringwadenfischerei. Die Mindeststandards gelten unabhängig davon, ob die Freisetzung aufgrund von Anbordhalteverboten oder freiwillig erfolgt, für die Freisetzung lebender Kurzflossen-Makos. Strengere Sicherheitsvorschriften, die möglicherweise im nationalen Recht vorgesehen wurden, werden durch diese Mindeststandards nicht ersetzt. 1. Sicherheit geht vor: Die Mindeststandards sind unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Besatzung und ihrer praktischen Durchführbarkeit durch die Besatzung zu prüfen. Die Sicherheit der Besatzungsmitglieder steht stets an erster Stelle. Besatzungsmitglieder müssen zumindest geeignete Handschuhe tragen und dürfen sich bei der Arbeit nicht in der Nähe des Mauls von Haien aufhalten. 2. Aus- und Weiterbildung: Schulungsmaterial steht den Mitgliedstaaten in den drei offiziellen Sprachen der ICCAT zur Verfügung. 3. Freisetzungsmethode: Soweit dies praktisch durchführbar ist, bleiben freizusetzende Haie grundsätzlich jederzeit im Wasser, soweit sie nicht zur Artenbestimmung aus dem Wasser gehoben werden müssen. Die Leine wird zur Befreiung des Hais durchtrennt, während dieser sich noch im Wasser befindet, wobei entweder — nach Möglichkeit — der Haken mit einem Bolzenschneider oder Hakenlöser entfernt oder die Leine so nah wie möglich am Haken durchtrennt wird (sodass möglichst wenig Leine an dem Tier verbleibt). 4. Vorbereitung ist alles: Hilfsmittel sind im Voraus bereitzulegen (beispielsweise Segeltuch- oder Netzschlingen, eine Bahre zur Tragen oder Anheben, großmaschige Netze oder Gitter zum Abdecken von Luken oder Bunkern in der Ringwadenfischerei sowie langstielige Schneidewerkzeuge und Hakenlöser in der Langleinenfischerei, wie in Abschnitt E aufgeführt). A. Allgemeine Empfehlungen für alle Fischereien 1. Wenn die Betriebssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird, ist das Schiff zu stoppen oder seine Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren. 2. Wenn sich der Hai (im Netz, in einer Fangleine o. ä.) verfangen hat, ist das Netz oder die Leine, soweit dies ohne Gefahr möglich ist, vorsichtig zu durchtrennen, um den Hai zu befreien, und er ist möglichst schnell, frei von Leinen oder Netzteilen im Meer freizusetzen. 3. Nach Möglichkeit ist die Länge des Hais zu messen, während dieser im Wasser gehalten wird. 4. Um Bissverletzungen zu vermeiden, wird dem Hai ein Fisch, ein großer Pflock, Holzpfosten oder anderer Gegenstand zwischen die Kiefer geschoben. 5. Wenn ein Hai aus irgendeinem Grund an Deck gebracht werden muss, ist die bis zur Wiederaussetzung benötigte Zeit auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Überlebenschancen des Tieres zu erhöhen und die Risiken für die Besatzungsmitglieder zu mindern. B. Spezifische Verfahren für eine sichere Behandlung bei der Langleinenfischerei 1. Der Hai ist so nah wie möglich an das Schiff zu führen, wobei die Nebenleine keiner zu starken Spannung ausgesetzt sein darf, damit Haken, Gewichte und andere Teile nicht durch einen losen Haken oder eine gerissene Nebenleine nicht in Richtung Schiff und Besatzung katapultiert werden. 2. Die andere Seite der Langleine ist am Boot sichern, damit sich die Leine oder der Hai nicht an im Wasser verbleibendem Fanggerät verfangen. 3. Wenn sich der Hai verhakt hat und der Haken sichtbar im Körper oder im Maul des Hais steckt, werden erst die Widerhaken mit einem Hakenlöser oder einem langstieligen Bolzenschneider vom Haken getrennt und dann der Haken entfernt. 4. Wenn der Haken nicht entfernt werden kann oder nicht zu sehen ist, wird die Leine der Verstärkung (oder Mundschnur, Leitschnur) so nah wie möglich am Haken durchtrennt (idealerweise so, dass möglichst wenig Leine und/oder Leitschnur und keine Gewichte am Hai hängen bleiben). C. Spezifische Verfahren für die sichere Behandlung bei der Ringwadenfischerei 1. Bei Ringwaden: Es muss möglichst weit Ausschau nach Haien im Netz gehalten werden, damit diese frühzeitig erkannt werden und schnell reagiert werden kann. Haie im Netz sollten nach Möglichkeit nicht zum Kraftblock hin aus dem Wasser gehoben werden. Die Geschwindigkeit des Schiffes ist zu drosseln, um die Spannung des Netzes zu verringern, damit der im Netz verfangene Hai daraus befreit werden kann. Bei Bedarf ist das Netz mit einer Schere zu zerschneiden. 2. In Hebenetzen oder an Deck: Zu verwenden ist ein speziell angefertigtes, großmaschiges Frachtnetz, eine Segeltuchschlinge oder ähnliche Vorrichtung. Wenn das Schiff entsprechend gebaut ist, könnten die Haie auch freigesetzt werden, indem das Hebenetz direkt über einem Bunker und einer schräg an einer Öffnung an der Reling des oberen Decks befestigten Rampe entleert wird, ohne dass sie von der Besatzung angehoben oder behandelt werden müssen. D. Spezifische Empfehlungen und sichere Behandlung für alle Fischereien 1. Soweit die Haie nicht zur Artenbestimmung aus dem Wasser gehoben werden müssen, sind sie, insbesondere wenn sie sich verhakt haben, nach Möglichkeit nicht an der Nebenleine aus dem Wasser zu heben. 2. Haie dürfen grundsätzlich nicht an dünnen Drähten oder Seilen oder nur am Schwanz aus dem Wasser gehoben werden. 3. Der Hai darf auf keine Oberfläche gestoßen werden, um ihn beispielsweise von einer Leine zu befreien. 4. Es darf nicht versucht werden, Haken, die bereits tief verschluckt und nicht sichtbar sind, zu entfernen. 5. Es darf nicht versucht werden, Haken durch ruckartiges Ziehen an der Nebenleine zu entfernen. 6. Der Schwanz oder andere Körperteile dürfen nicht abgetrennt werden. 7. Der Hai darf nicht durch Schnitte oder Stiche verletzt werden. 8. Der Hai darf weder getreten oder geschlagen werden, noch dürfen Hände in die Kiemenschlitze geschoben werden. 9. Der Hai darf nicht für längere Zeit Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. 10. Die Leine darf beim Anbordholen eines Hais (aufgrund schwerer Verletzungsgefahr) nicht um Finger, Hände oder Arme gewickelt werden. E. Nützliche Hilfsmittel für die Behandlung und Freisetzung a) Handschuhe (Haie haben eine raue Haut; Handschuhe gewährleisten eine sichere Behandlung des Hais und schützen die Hände der Besatzungsmitglieder vor Bissverletzungen); b) Handtuch oder Tuch (um den Hai zu beruhigen, kann ein in Meerwasser getränktes Handtuch oder Tuch über die Augen des Hais gelegt werden); c) Hakenlöser (wie Ring-Hakenlöser, Bolzen- oder Seitenschneider); d) Gurt oder Tragebahre für den Hai (bei Bedarf); e) Schwanzseil (zur Sicherung eines Hais, der sich verhakt hat, wenn dieser aus dem Wasser geholt werden muss); f) Salzwasserschlauch (wenn absehbar ist, dass zur Freisetzung des Hais u. U. mehr als fünf Minuten benötigt werden, wird dem Hai über einen Schlauch mit moderater Geschwindigkeit Meerwasser ins Maul eingeflößt; es ist darauf zu achten, dass die Deckpumpe bereits einige Minuten gelaufen sein muss, bevor dem Hai der Schlauch eingeführt wird); g) Messgerät oder -verfahren (z. B. durch Markierung einer Stange, mit Leitleine und Schwimmer oder einem Maßband); h) Datenblatt zur Erfassung des Fangs; i) Markierungsgerät (falls zutreffend). ANHANG X Leitlinien zur Reduzierung der Umweltauswirkungen von Fischsammelgeräten in der ICCAT-Fischerei 1. Die Oberfläche des Fischsammelgeräts (FAD) über Wasser darf nicht bedeckt sein oder darf, falls sie doch bedeckt ist, nur mit Materialien bedeckt sein, in deren Fall die Gefahr, dass sich Nichtzielarten verfangen, minimal ist. 2. Unter Wasser liegende Teile des FAD dürfen ausschließlich aus Materialien bestehen, die nicht dazu führen können, dass sich Nichtzielarten darin verfangen (keine Seile, kein Segeltuch o. ä.). 3. Bei der Entwicklung von FADs wird der Verwendung biologisch abbaubarer Materialien Vorrang eingeräumt. “
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge die Mindeststandards für sichere Handhabungs- und Freisetzungsverfahren von…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge die Mindeststandards für sichere Handhabungs- und Freisetzungsverfahren für…
Wird ein Hai lebend von Ringwadenfängern gefangen und nicht zurückbehalten, so wird er nach folgenden Verfahren oder mit ebenso wirksamen Mitteln freigesetzt:…
Dieser Anhang beinhaltet Mindeststandards für die sichere Behandlung von Kurzflossen-Makos im Nord- und Südatlantik sowie spezifische Empfehlungen für die…
„ANHANG VI Verfahren für die sichere Behandlung und Freisetzung von Meeresschildkröten A. Sichere Behandlung und Freisetzung bei der Ringwadenfischerei 1. Wenn…
A. Sichere Behandlung und Freisetzung bei der Ringwadenfischerei 1. Wenn eine Meeresschildkröte im Netz gesichtet wird, sind alle angemessenen Anstrengungen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.