Erwägungsgrund 2 32024R0996
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 6. Oktober 2016 zu dem Schluss, dass die Verwendung von Vitamin A sicher ist, erkannte jedoch an, dass die Gesamtexposition der Bevölkerung gegenüber Vitamin A die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit festgelegte Höchstaufnahmemenge überschreiten könnte. Am 24. und 25. Oktober 2022 nahm der SCCS eine überarbeitete wissenschaftliche Stellungnahme zu Vitamin A an, in der er zu dem Schluss kam, dass Vitamin A in kosmetischen Mitteln bis zu einer Konzentration von 0,05 % Retinoläquivalent (RE) in Körperlotion und bis zu 0,3 % RE in anderen Mitteln, die auf der Haut verbleiben, sowie in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln sicher ist. Der SCCS fügte hinzu, dass der Anteil an Vitamin A aus kosmetischen Mitteln an der Gesamtexposition der Verbraucher zwar gering ist, jedoch für diejenigen Verbraucher, die durch Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel die höchste Exposition gegenüber Vitamin A aufweisen (5 % der Gesamtbevölkerung), von Bedeutung sein kann.