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Der SCCS kam in seiner Stellungnahme vom 16. September 2022 zu dem Schluss, dass sowohl Genistein als auch Daidzein für die Verwendung in kosmetischen Mitteln bis zu einer Höchstkonzentration von 0,007 % bzw. 0,02 % sicher sind. In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Genistein und Daidzein in kosmetischen Mitteln ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, wenn die Konzentration dieser Stoffe bestimmte Werte überschreitet. Daher sollte die Verwendung von Genistein und Daidzein in kosmetischen Mitteln auf eine Höchstkonzentration von 0,007 % bzw. 0,02 % beschränkt werden.
Der SCCS kam in seiner Stellungnahme vom 26. Oktober 2023 zu dem Schluss, dass Benzyl Salicylate für die Verwendung in kosmetischen Mitteln bis zu den in den…
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Citral in kosmetischen Mitteln ein potenzielles Risiko für die…
Der SCCS kam in seiner Stellungnahme vom 15. und 16. März 2022 zu dem Schluss, dass Kojic Acid sicher ist, wenn sie als Hautaufhellungsmittel in kosmetischen…
In Anbetracht der wissenschaftlichen Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Triclosan in kosmetischen Mitteln ein…
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Alpha-Arbutin und Arbutin in kosmetischen Mitteln ein…
In Anbetracht der wissenschaftlichen Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Triclocarban in kosmetischen Mitteln ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.