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In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Vitamin A in kosmetischen Mitteln ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, wenn die Konzentration dieses Stoffes bestimmte Werte überschreitet. Daher sollte die Verwendung von Retinol, Retinyl Acetate und Retinyl Palmitate auf eine Höchstkonzentration von 0,05 % RE in Körperlotion und 0,3 % RE in anderen Mitteln, die auf der Haut verbleiben, sowie in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln beschränkt werden. Außerdem sollte ein Warnhinweis aufgenommen werden, um Verbraucher, die Vitamin A bereits durch Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel ausgesetzt sind, über die Möglichkeit einer übermäßigen Exposition durch die Verwendung solcher Verbindungen zu informieren.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 6. Oktober 2016 zu dem…
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Alpha-Arbutin und Arbutin in kosmetischen Mitteln ein…
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Citral in kosmetischen Mitteln ein potenzielles Risiko für die…
In Anbetracht der Stellungnahmen des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von acetyliertem Vetiveröl in kosmetischen Mitteln ein…
Angesichts des wissenschaftlichen Gutachtens des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Homosalat als UV-Filter in kosmetischen Mitteln…
Der SCCS kam in seiner Stellungnahme vom 26. Oktober 2023 zu dem Schluss, dass Benzyl Salicylate für die Verwendung in kosmetischen Mitteln bis zu den in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.