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Am 13. März 2023 hat der Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme verabschiedet, in der er bestätigte, dass ein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht, welches bei mehreren industriellen und professionellen Verwendungen von DMAC und NEP nicht angemessen beherrscht wird; ferner kam er darin zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Beschränkung — in der von ihm geänderten Fassung — im Hinblick auf ihre Wirksamkeit bei der Risikoreduktion, ihre Durchführbarkeit und ihre Überwachbarkeit die am besten geeignete unionsweite Maßnahme sei, um den ermittelten Risiken durch die Exposition gegenüber DMAC und NEP zu begegnen.
Am 31. August 2023 übermittelte die Agentur die Stellungnahmen des RAC und des SEAC an die Kommission. In den Stellungnahmen wurde bestätigt, dass bei der…
Am 2. Juni 2022 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur seine Stellungnahme an, in der er bestätigte, dass für die Verwendung von 2,4-DNT in…
Am 9. Juni 2023 verabschiedete der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (im Folgenden „SEAC“) der Agentur seine Stellungnahme , in der er zu dem Schluss…
Am 20. September 2019 verabschiedete der Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme , in der er zu dem Schluss kam,…
Am 25. November 2014 hat der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur seine Stellungnahme verabschiedet, in dem er zu dem Schluss gelangte,…
Am 20. November 2018 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur eine Stellungnahme an, in der er zu dem Schluss kam, dass die vorgeschlagene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.