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Mitgliedstaaten, die finanziellen Beistand im Rahmen des SAFE-Instruments erhalten möchten, sollten bei der Kommission einen entsprechenden Antrag zusammen mit einem Investitionsplan für die europäische Verteidigungsindustrie einreichen (im Folgenden „Plan“). Damit die Erstellung der Pläne vereinfacht wird, sollten sich die Kommission und die Mitgliedstaaten bezüglich der Ermittlung vorläufiger Zuweisungen der Darlehensbeträge austauschen. Die Kommission sollte alle von den Mitgliedstaaten eingereichten Anträge bewerten. Bei der Überprüfung, ob der Plan die in dieser Verordnung festgelegten Kriterien erfüllt, sollte die Kommission gegebenenfalls auf das Fachwissen der EDA oder des Militärstabs der EU zurückgreifen. Während der Ausarbeitung der Pläne sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, sich mit der Kommission auszutauschen, um die Entwürfe für ihre Pläne vor der Einreichung anzupassen. Ist die Kommission der Auffassung, dass die Pläne die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, so sollten die Mitgliedstaaten während der Durchführung der Pläne die Möglichkeit haben, diese Pläne zu ändern. Die Kommission sollte bei der Zuweisung der Darlehensbeträge an die betreffenden Mitgliedstaaten die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Solidarität, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz anwenden, insbesondere wenn die Summe der beantragten Darlehensbeträge den Höchstbetrag des im Rahmen des SAFE-Instruments verfügbaren finanziellen Beistands übersteigt. Es sollten Darlehen an die Mitgliedstaaten vergeben werden, die diese gemäß den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Solidarität, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz beantragen. In den Plänen sollten Maßnahmen dargelegt werden, mit denen die Resilienz der europäischen Verteidigungsindustrie, insbesondere durch eine Erleichterung des Zugangs zum Verteidigungsmarkt für KMU, Midcap-Unternehmen und neue Akteure im Bereich der Verteidigung, erhöht werden soll.
Ein Mitgliedstaat, der finanziellen Beistand im Rahmen des SAFE-Instruments erhalten möchte, stellt bis zum 30. November 2025 einen entsprechenden Antrag bei…
Um die Umsetzung des Plans zu erleichtern, sollten sich die Kommission und jeder betroffene Mitgliedstaat auf operative Modalitäten mit Einzelheiten über die…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten können unter gebührender Berücksichtigung von Sicherheitserfordernissen Kommunikationsmaßnahmen ergreifen —…
Die von jedem Mitgliedstaat auszuarbeitende Partnerschaftsvereinbarung sollte ein prägnantes und strategisches Dokument sein, das als Richtschnur für die…
Ein Mitgliedstaat kann finanziellen Beistand im Rahmen des SAFE-Instruments (im Folgenden „finanzieller Beistand“) für Tätigkeiten, Ausgaben und Maßnahmen zur…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Vergabeverfahren und die Aufträge für sonstige Güter für Verteidigungszwecke, die im Rahmen der über das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.