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Unter diesen Umständen und um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine abzumildern, sollten Einfuhren in die Union von Waren mit Ursprung in der Ukraine zum Nutzen der Ukraine von den Überwachungs- und Schutzmaßnahmen der Union ausgenommen werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, bestimmte Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/478 im Hinblick auf Einfuhren aus der Ukraine auszusetzen.
Die Anwendung des Artikels 2, der Artikel 4 bis 7, der Artikel 9 bis 17 und der Artikel 19, 20 und 21 der Verordnung (EU) 2015/478 wird im Hinblick auf…
Als Reaktion auf den anhaltenden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine und die fortwährende Beteiligung der Republik Belarus an Handlungen,…
Zusätzlich zu den verheerenden Auswirkungen auf die ukrainische Wirtschaft haben der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und Russlands Handeln gegen die…
Als Reaktion auf die Auswirkungen der russischen Invasion der Ukraine auf den Agrar- und Lebensmittelsektor der Union, sollten in dieser Verordnung eine neue…
Mit dieser Verordnung werden außergewöhnliche und vorübergehende Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der durch die Handlungen Russlands im Zusammenhang mit seinem…
Anhaltende Einfuhren der betroffenen Waren aus der Russischen Föderation könnten die Union angesichts der momentanen Umstände anfällig für Zwangsmaßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.