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Unter Berücksichtigung des Sicherheitsrisikos wie auch der den Mitgliedstaaten entstehenden Kosten sollten Personalausweise sowie Aufenthaltskarten für Familienangehörige eines Unionsbürgers, die nicht die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen, aus dem Verkehr gezogen werden. Bei Dokumenten, denen wesentliche Sicherheitsmerkmale fehlen oder die nicht maschinenlesbar sind, ist aus Sicherheitsgründen eine kürzere Auslaufphase erforderlich.