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Die Russische Föderation ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Allerdings ist die Union derzeit aufgrund der im Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“), insbesondere in Artikel XXI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (Ausnahmen zur Wahrung der Sicherheit), geltenden Ausnahmen von der Verpflichtung befreit, den aus der Russischen Föderation eingeführten Waren Meistbegünstigung zu gewähren, und sie darf ungehindert höhere Einfuhrzölle auferlegen, als sie in der Liste von zolltariflichen Verpflichtungen der Union für den Warenhandel vorgesehen sind, wenn die Union diese Maßnahmen zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Union für erforderlich hält.
Die Russische Föderation ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Allerdings ist die Union aufgrund der im Übereinkommen zur Errichtung der…
Die Russische Föderation ist zwar Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), die Union ist jedoch aufgrund der im Übereinkommen zur Errichtung der…
Zwar ist Russland Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), doch kann sich die Union auf die Ausnahmen stützen, die nach dem Übereinkommen zur Errichtung der…
Zwar ist Russland Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), doch kann sich die Union auf die Ausnahmen stützen, die nach dem Übereinkommen zur Errichtung der…
Obwohl Russland Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) ist, kann sich die Union auf die Ausnahmen stützen, die nach dem Übereinkommen zur Errichtung der…
Die Republik Belarus ist nicht Mitglied der WTO. Die Union ist daher nicht gemäß dem WTO-Übereinkommen verpflichtet, Waren aus der Republik Belarus die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.