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Da diese Verordnung die Richtlinie (EU) 2016/681 ergänzt, sollten die in der Verordnung geregelten Verpflichtungen der Fluggesellschaften auch für alle Flüge gelten, für die die Mitgliedstaaten die Fluggesellschaften gemäß der Richtlinie (EU) 2016/681 zur Übermittlung von PNR-Daten verpflichten müssen, und zwar unabhängig vom Niederlassungsort der Fluggesellschaften, die diese Flüge durchführen. Diese Flüge sollten sowohl Linien- als auch Gelegenheitsflüge und Flüge zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern (Drittstaatsflüge) ebenso wie Flüge zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten (EU-Flüge) umfassen, sofern diese EU-Flüge im Hoheitsgebiet mindestens eines Mitgliedstaats starten, landen oder eine Zwischenlandung im Hoheitsgebiet mindestens eines Mitgliedstaats vornehmen, der seine Entscheidung mitgeteilt hat, die Richtlinie (EU) 2016/681 auf EU-Flüge gemäß Artikel 2 Absatz 1 der genannten Richtlinie und im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH anzuwenden. Für die unter diese Verordnung fallenden EU-Flüge sollte ein solcher gezielter Ansatz, der in Anwendung von Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2016/681 eingeführt wurde und sich auf die Anforderungen einer wirksamen Strafverfolgung konzentriert, auch angesichts der Notwendigkeit, die Einhaltung der Anforderungen des Unionsrechts in Bezug auf die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung, den freien Personenverkehr und die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen sicherzustellen, erforderlich sein. Die Erhebung von Daten zu anderen zivilen Formen des Betriebs von Luftfahrzeugen, etwa Flügen von Flugschulen, Ambulanzflügen, Notflügen sowie Militärflügen, fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Diese Verordnung lässt die Erhebung von Daten zu solchen Flügen gemäß nationalen Rechtsvorschriften, die mit dem Unionsrecht vereinbar sind, unberührt. Die Kommission sollte die Durchführbarkeit einer Unionsregelung prüfen, mit der die Betreiber von Privatflügen verpflichtet werden, Fluggastdaten zu erheben und zu übermitteln.
Da die Richtlinie (EU) 2016/681 nicht für Inlandsflüge gilt, die im Hoheitsgebiet ein und desselben Mitgliedstaats ohne Zwischenlandung in einem anderen…
Damit die Ziele dieser Verordnung erreicht werden, sollte sie für alle Fluggesellschaften gelten, die Flüge in die Union im Sinne dieser Verordnung — sowohl…
Die Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur…
Damit die Wirksamkeit des Systems, das auf der Erhebung und Übermittlung von API-Daten gemäß dieser Verordnung und von PNR-Daten im Rahmen des mit der…
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1726 können die Mitgliedstaaten die eu-LISA mit der Aufgabe betrauen, die Konnektivität mit den Fluggesellschaften zu…
Um sicherzustellen, dass die betreffenden Daten rechtmäßig, sicher, wirksam und rasch verarbeitet werden, sollten die in dieser Verordnung festgelegten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.