Art. 42 32025R0014
Vorschriften für die Bewertung von technischen Diensten und akkreditierten internen technischen Diensten
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 50 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung durch die Festlegung der Vorschriften zu erlassen, die die technischen Dienste für ihre Bewertung gemäß Artikel 43 und für die Akkreditierung interner technischer Dienste gemäß Artikel 41 erfüllen müssen.