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Bestimmte Aspekte der Konstruktion und des Baus von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten sind bereits durch Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union abgedeckt, insbesondere durch die Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates , die Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , die Richtlinie 2006/42/EG und die Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.