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Zur Präzisierung einiger Bestimmungen ist im Beschluss (GASP) 2025/1495 für kasachische Steinkohle in bestimmten Häfen eine Ausnahme vom Transaktionsverbot vorgesehen, die auf der Verpflichtung der Union beruht, negative Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit von Drittländern weltweit zu verhindern. Im Beschluss (GASP) 2025/1495 ist in Bezug auf zivile nukleare Kapazitäten und zivile Atomanlagen ferner eine Ausnahme vom Transaktionsverbot an bestimmten Flughäfen vorgesehen.
Zur Präzisierung einiger Bestimmungen ist es angezeigt, für kasachische Steinkohle in bestimmten Häfen eine Ausnahme vom Transaktionsverbot vorzusehen, die auf…
Darüber hinaus wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 ein Verbot von Transaktionen mit Häfen, Schleusen und Flughäfen in Russland eingeführt, die für die…
Angesichts der Entschlossenheit der Union zur Bekämpfung von weltweiter Ernährungs- und Energieunsicherheit sowie zur Vermeidung sich daraus ergebender…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 werden bestimmte energiebezogene Ausnahmen vom Transaktionsverbot für zwei bestimmte staatseigene Unternehmen aufgehoben.
Darüber hinaus wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 das Transaktionsverbot auf alle Häfen und Schleusen in anderen Drittländern als Russland ausgeweitet, die…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/578 wird die Ausnahme von dem Verbot, mit bestimmten staatseigenen Organisationen Transaktionen zu tätigen, auf Transaktionen im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.