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Der Russian Direct Investment Fund (RDIF) ist weiterhin ein Instrument, das Russland nutzt, um Fremdwährungen in sein Hoheitsgebiet zu lenken, um Zugang zu Finanzmitteln zur Unterstützung seiner Kriegsanstrengungen zu erlangen und um die Widerstandsfähigkeit seiner Wirtschaft zu stärken. Der RDIF nutzt komplexe Investitionsstrukturen, um seine Tätigkeiten und die von ihm kofinanzierten Projekte zu verschleiern und sie gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abzuschirmen. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird daher ein Transaktionsverbot für den RDIF, seine Tochtergesellschaften, seine erheblichen Investitionen und jeden, der Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen für diese Organisationen erbringt, eingeführt. Eine Investition gilt als „erheblich“, wenn es so aussieht, als läge ihr eine staatliche Wirtschaftspolitik oder -strategie zugrunde oder wenn sie einen Sektor betrifft, der für die langfristige geopolitische Manövrierfähigkeit Russlands relevant ist, insbesondere die Sektoren Finanzen und Bankwesen, Verkehr, Telekommunikation, Verteidigung, industrielle Fertigung, fortschrittliche Technologie, Energie oder Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl, Erdgas und mineralischen Ressourcen, einschließlich damit verbundenen geistigen Eigentums oder damit verbundener Forschung und Entwicklung. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 werden außerdem vier Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen, in die der RDIF erhebliche Investitionen getätigt hat und die dem Transaktionsverbot unterliegen.
Der Russian Direct Investment Fund (RDIF) ist weiterhin ein Instrument, das Russland nutzt, um Fremdwährungen in sein Hoheitsgebiet zu lenken, um Zugang zu…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 werden fünf Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 werden 20 Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgenommen,…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 wird das bestehende Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Annahme von Finanzmitteln, Zuwendungen oder sonstiger…
Bestimmte Kredit- und Finanzinstitute mit Sitz außerhalb Russlands könnten Transaktionen ermöglichen, durch die die in dem Beschluss 2014/512/GASP und der…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist es gerechtfertigt, 33 Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.