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Zur Wahrung der Versorgungssicherheit und zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Befüllungsstands der Gasspeicheranlagen sollte die Kommission den Markt kontinuierlich überwachen und nach Möglichkeiten suchen, mit denen dazu beigetragen werden könnte, das Befüllungsziel zu erreichen, auch durch eine wirksamere Nutzung der durch den Mechanismus für die Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung, der durch die Verordnung (EU) 2022/2576 des Rates eingeführt wurde, gebotenen Möglichkeiten.
Die Kommission ergreift geeignete Maßnahmen, um die wirksame Anwendung dieses Artikels sicherzustellen.
Die Koordinierungsgruppe „Gas“ unterstützt die Kommission bei der Überwachung der Befüllungspfade und Befüllungsziele und entwickelt Leitlinien für die…
Die Absätze 4 und 5 erhalten folgende Fassung: „(4) Die Koordinierungsgruppe ‚Gas‘ unterstützt die Kommission bei der Überwachung der Befüllungspfade und…
Die Prüfung des derzeitigen Rahmens für die Energieversorgungssicherheit durch die Kommission hat bestätigt, dass sich die Anforderungen an die Befüllung von…
Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Erreichung der Befüllungsziele sicherzustellen. Dabei sollten sie darauf abzielen,…
Jede erhebliche und anhaltende Abweichung eines Mitgliedstaats von seinen Befüllungspfaden kann die angemessenen Füllstände und das Befüllungsziel gefährden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.