Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um dem Zeitaufwand für die Neuausrichtung der Investitionen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung Rechnung zu tragen und eine optimale Nutzung der verfügbaren Mittel zu ermöglichen, sollten für Programme, bei denen eine Umschichtung von Mitteln zugunsten strategischer Prioritäten im Rahmen der Halbzeitüberprüfung erfolgt, der Stichtag für die Berücksichtigung von förderfähigen Ausgaben und die Vorschriften für die Aufhebung der Mittelbindungen angepasst werden. Unter Berücksichtigung der negativen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sollte es auch möglich sein, einen höheren Satz für die Kofinanzierung auf Prioritäten von Programmen im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“, die eine oder mehrere an Russland, Belarus oder die Ukraine angrenzende Regionen auf NUTS-2-Ebene betreffen, anzuwenden, wobei der Notwendigkeit eines rechtzeitigen Abschlusses der Programme, der rechtzeitigen Einleitung neuer Programme und der vollständigen Ausschöpfung der Programmmittel gebührend Rechnung zu tragen ist.
Abweichend von Artikel 112 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2021/1060 wird der Höchstsatz für die Kofinanzierung für Prioritäten in Programmen des Ziels…
Um dem Zeitaufwand für die Neuausrichtung der Investitionen Rechnung zu tragen und die optimale Nutzung der verfügbaren Mittel zu ermöglichen, sollten die…
Um die Durchführung der kohäsionspolitischen Programme generell zu beschleunigen und die für die Durchführung wichtiger Investitionen erforderliche Liquidität…
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine wirkt sich unverhältnismäßig stark auf die Regionen des NUTS-II-Niveaus aus, die an Russland, Belarus oder die Ukraine…
Angesichts der negativen Auswirkungen von Russlands Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die entsprechenden Regionen des NUTS-II-Niveaus sollte es möglich sein,…
Folgender Artikel wird eingefügt: Besondere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung und den damit verbundenen Flexibilitätsregelungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.