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Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass den Ringwadenfängern für die Fischerei auf Großaugenthun ( Thunnus obesus ), Gelbflossenthun ( Thunnus albacares ) und Echten Bonito ( Katsuwonus pelamis ) in den Hochseegebieten zwischen 20°N und 20°S des WCPFC-Übereinkommensbereichs nicht mehr als 403 Fangtage gewährt werden.
Fischereifahrzeuge der Union dürfen Weißen Thun ( Thunnus alalunga ) im WCPFC-Übereinkommensbereich südlich von 20°S nicht gezielt befischen.
Die Zahl an Ringwadenfängern der Union, die in den Hochseegebieten zwischen 20°N und 20°S des WCPFC-Übereinkommensbereichs tropischen Thunfisch befischen dürfen, darf die in Anhang IX Tabelle 2 festgelegten Grenzen nicht überschreiten.
Die Zahl an Ringwadenfängern der Union, die in den Hochseegebieten zwischen 20° N und 20° S des WCPFC-Übereinkommensbereichs tropischen Thunfisch befischen…
Fischereifahrzeuge der Union dürfen Weißen Thun ( Thunnus alalunga ) im WCPFC-Übereinkommensbereich südlich von 20° südlicher Breite nicht gezielt befischen.
Fischereifahrzeuge der Union dürfen Weißen Thun ( Thunnus alalunga ) im WCPFC-Übereinkommensbereich südlich von 20° südlicher Breite nicht gezielt befischen.
1. Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Zahl der Ringwadenfängern für die Fischerei auf Großaugenthun (Thunnus obesus), Gelbflossenthun (Thunnus…
Fischereifahrzeuge der Union dürfen Weißen Thun (Thunnus alalunga) im WCPFC-Übereinkommensbereich südlich von 20° südlicher Breite nicht gezielt befischen.
Fischereifahrzeuge der Union dürfen Weißen Thun (Thunnus alalunga) im WCPFC-Übereinkommensbereich südlich von 20° südlicher Breite nicht gezielt befischen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.