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Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, sollte die vorliegende Verordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2025 gelten. Die Bestimmungen über Fischereiaufwandsbeschränkungen sollten jedoch mit Wirkung vom 1. Februar 2025 gelten. Aus Dringlichkeitsgründen und um schnellstmöglich für Rechtssicherheit zu sorgen, sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und die Existenzgrundlage der Fischer in der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und die Existenzgrundlage der Fischer der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2018…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und die Existenzgrundlage der Fischer der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2019…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und die Existenzgrundlage der Fischer der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2016…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und die Existenzgrundlage der Fischer der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2015…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und die Existenzgrundlage der Fischer der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2017…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.