Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird folgender Anhang angefügt: „ANHANG XXIIIG Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k Absatz 3aj KN-Code Warenbezeichnung 2501 00 Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser 2502 00 00 Schwefelkies, nicht geröstet 2503 00 Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel 2504 Natürlicher Grafit 2505 Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26 2506 Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten 2507 00 Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt 2510 Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden 2511 Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen Bariumoxid der Position 2816 2513 Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt 2514 00 00 Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten 2516 Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten 2517 Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt 2523 Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt 2524 Asbest 2528 00 00 Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch calciniert), ausgenommen aus natürlichen Solen ausgeschiedene Borate; natürliche Borsäure mit einem Gehalt an H3BO3 von nicht mehr als 85 GHT in der Trockenmasse 2529 Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat 2601 Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände 2603 00 00 Kupfererze und ihre Konzentrate 2604 00 00 Nickelerze und ihre Konzentrate 2605 00 00 Cobalterze und ihre Konzentrate 2606 00 00 Aluminiumerze und ihre Konzentrate 2607 00 00 Bleierze und ihre Konzentrate 2608 00 00 Zinkerze und ihre Konzentrate 2609 00 00 Zinnerze und ihre Konzentrate 2611 00 00 Wolframerze und ihre Konzentrate 2612 00 00 Uran- oder Thoriumerze und deren Konzentrate 2614 00 00 Titanerze und ihre Konzentrate 2616 Edelmetallerze und ihre Konzentrate 2617 Andere Erze und ihre Konzentrate 2618 Granulierte Schlacke (Schlackensand) aus der Eisen- und Stahlherstellung 2619 Schlacken (ausgenommen granulierte Schlacke), Zunder und andere Abfälle der Eisen- und Stahlherstellung 2620 Schlacken, Aschen und Rückstände (ausgenommen solche der Eisen- und Stahlherstellung), die Metalle, Arsen oder deren Verbindungen enthalten 2621 Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche; Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen 4008 11 00 Platten, Blätter und Streifen, aus Zellkautschuk 4008 19 00 Stäbe, Stangen und Profile, aus Zellkautschuk 4008 29 00 Stäbe, Stangen und Profile, aus Vollkautschuk 4009 11 00 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, weder mit anderen Stoffen verstärkt oder noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 4009 21 00 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, ausschließlich mit Metall verstärkt oder in Verbindung mit Metall, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 4009 22 00 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, ausschließlich mit Metall verstärkt oder in Verbindung mit Metall, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 4009 31 00 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, ausschließlich mit textilen Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 4009 32 00 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, ausschließlich mit textilen Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 4009 42 00 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 4011 10 00 Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Personenkraftwagen, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, verwendeten Art 4011 40 00 Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art 4011 50 00 Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Fahrräder verwendeten Art 4011 70 00 Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Art 4011 90 00 Luftreifen aus Kautschuk, neu (ausg. von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft oder im Hoch- und Tiefbau, Bergbau oder für die industrielle Nutzung, für Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen, Rennwagen, Omnibusse, Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, Luftfahrzeuge, Motorräder, Motorroller und Fahrräder verwendeten Art) 4013 Luftschläuche aus Kautschuk 6804 10 00 Mühlsteine und andere Steine, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen 6804 21 00 Mühlsteine, Schleifsteine und dergl., ohne Gestell, zum Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten (ausg. Wetz- oder Poliersteine für den Handgebrauch sowie Schleifscheiben usw. speziell für Dentalbohrmaschinen) 6804 22 Mühlsteine, Schleifsteine und dergl., ohne Gestell, zum Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt (ausg. aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten sowie Wetz- und Poliersteine für den Handgebrauch, parfümierte Bimssteine, Schleifscheiben usw. speziell für Dentalbohrmaschinen) 6804 30 00 Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch 6810 11 Baublöcke und Mauersteine, aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt 6810 19 00 Ziegel, Fliesen und dergl., aus Zement, Beton oder Kunststein (ausg. Baublöcke und Mauersteine) 6810 99 00 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt (ausg. vorgefertigte Bauelemente; Ziegel, Fliesen, Mauersteine und dergl.) 6815 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen 6903 Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe und Schieber), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden 6909 11 Waren aus Porzellan, zu chemischen und anderen technischen Zwecken (ausg. feuerfeste keramische Waren sowie elektrische Geräte, Isolatoren und andere elektrische Isolierteile) 6909 12 Keramische Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, zu chemischen und anderen technischen Zwecken (ausg. aus Porzellan, feuerfeste keramische Waren sowie elektrische Geräte, Isolatoren und andere elektrische Isolierteile) “
Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert: 1. Folgende Einträge werden eingefügt: KN-Code Warenbezeichnung „2501 Salz (einschließlich…
Der folgende Anhang wird der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angefügt: „ANHANG XXIIID Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k (3ag) KN-Code…
Der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird folgender Anhang angefügt: „ANHANG XXIIIH Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k Absatz 3al KN-Code…
Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung: „ANHANG XXI LISTE DER GÜTER UND TECHNOLOGIEN GEMÄß ARTIKEL 3i KN-Code Bezeichnung der Güter…
Der folgende Anhang wird der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angefügt: „ANHANG XXIIIE Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k Absatz 3ah KN-Code…
Anhang XXIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung: „ANHANG XXIII Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k KN-Code Warenbezeichnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.