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Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 werden 45 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen, d. h. in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen und denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors Russlands beitragen könnten, auferlegt werden. Zu den mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 in diese Liste aufgenommenen Organisationen gehören bestimmte Organisationen in anderen Drittländern als Russland, die indirekt zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen und so die Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen, unter anderem für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen, Mikroelektronik, unbemannte Luftfahrzeuge sowie für andere Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortschrittlicher Technologie, ermöglichen.
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/931 werden weitere 31 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 werden 60 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Anhang IV des…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/3187 werden weitere 32 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 werden weitere 53 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 werden 26 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Anhang IV des…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 werden 61 zusätzliche Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.