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Die Lebensmittelkategorie 13.1.4 betrifft sonstige Kleinkindnahrung, d. h. Erzeugnisse auf Milchbasis für Kleinkinder, die nicht in den anderen Unterkategorien der Lebensmittelkategorie 13 genannt sind. Da diese Erzeugnisse nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 fallen, ist es angezeigt, diese Kategorie 13.1.4 zu streichen und — nur für die Zwecke des Unionsrechts über Lebensmittelzusatzstoffe — für diese Erzeugnisse eine neue Unterkategorie 01.10 in der Lebensmittelkategorie 01 „Milchprodukte und Analoge“ zu schaffen. Die Liste der für die Verwendung zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe und ihrer Verwendungsbedingungen sollte jedoch unangetastet bleiben; es sollten nur Verweise gestrichen werden, die sich als unzutreffend erweisen.
Daher sollte Lebensmittelunterkategorie 17.3 gestrichen und die Bezeichnung der Lebensmittelunterkategorie 17.1 in „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form,…
Da unter den Lebensmittelkategorien 13.1.5 und 13.2 sowie bei der Unterkategorie 13.1.5.2 auf die Richtlinie 1999/21/EG der Kommission verwiesen wird und diese…
Die Lebensmittelkategorie 13.1.3 betrifft Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder im Sinne der Richtlinie 2006/125/EG der Kommission .…
Aufgrund der Einführung der neuen Lebensmittelkategorien 18.2 und 18.3 muss eine neue Lebensmittelkategorie 18.1 für verarbeitete Lebensmittel, die nicht unter…
Im Hinblick auf Artikel 16 (Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Säuglings- und Kleinkindernahrung) der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist es wichtig, die…
Die Lebensmittelkategorie 13.4 betrifft Lebensmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 41/2009 der Kommission , die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.