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Die grauen Emissionen einiger Aluminium- und Stahlerzeugnisse, die derzeit in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/956 fallen, ergeben sich in erster Linie aus den grauen Emissionen von Vormaterialien (Vorläuferstoffen), während bei der Herstellung dieser Erzeugnisse selbst in der Regel relativ geringe Emissionen entstehen. Bei diesen Produktionsschritten handelt es sich um Veredelungsverfahren, die in separaten Anlagen durchgeführt werden, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (im Folgenden „EU-EHS“) gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallen, mit Ausnahme von integrierten Anlagen. Um die Kohärenz mit den EU-EHS-Vorschriften sicherzustellen und die Anwendung von CBAM-Vorschriften für Betreiber in Drittländern zu vereinfachen, sollten die mit diesen Herstellungsverfahren verbundenen grauen Emissionen von den Systemgrenzen für die Emissionsberechnung ausgenommen werden, indem die Systemgrenzen der Herstellungsverfahren an jene angeglichen werden, die unter das EU-EHS fallen.
die Anwendung der Elemente der in Anhang IV beschriebenen Berechnungsverfahren, einschließlich der Festlegung von Systemgrenzen von Herstellungsverfahren, die…
Werden in einem Verfahren der aktiven Veredelung entstandene Veredelungserzeugnisse gemäß Artikel 256 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 eingeführt, gibt der…
Entsprechend sollten bestimmte Erzeugnisse trotz der geringen Menge an verbundenen grauen Emissionen, die während ihres Herstellungsverfahrens entstehen, in den…
Wenn Vormaterialien (Vorläuferstoffe) bereits vom EU-EHS oder einem vollständig mit dem EU-EHS verknüpften CO2-Bepreisungssystem abgedeckt sind, sollten die…
Der Kreis der vom CBAM erfassten Waren oder Veredelungserzeugnisse sollte den unter das EU-EHS fallenden Tätigkeiten entsprechen, da sich das EU-EHS auf…
Anhang IV wird wie folgt geändert: 1. Nummer 3 erhält folgende Fassung: „(3) BESTIMMUNG DER TATSÄCHLICHEN GRAUEN EMISSIONEN KOMPLEXER WAREN Für die Bestimmung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.