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Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsmaßnahmen für die Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, mit denen von diesen Produkten ausgehende Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier vermieden bzw. minimiert werden sollen. Diese Durchführungsmaßnahmen betreffen alle Elemente der Kette tierischer Nebenprodukte, von der Herstellung bis zur Endverwendung oder Beseitigung, einschließlich Sammlung, Handhabung und Transport tierischer Nebenprodukte, sowie Bedingungen für das Inverkehrbringen eingeführter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte.
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsbestimmungen für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und…
In der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission werden Maßnahmen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegt, darunter Hygiene- und…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsmaßnahmen für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen und die Ausfuhr tierischer…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen und die Ausfuhr tierischer…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält Hygiene- und Veterinärvorschriften für tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, mit denen von diesen Produkten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.