Erwägungsgrund 15 32024R1856VERORDNUNG (EU) 2024/1856 DES RATES vom 28. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023
Die Verordnungen (EU) 2023/194 und (EU) 2024/257 sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32025R1561VERORDNUNG (EU) 2025/1561 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 in Bezug auf die Pflichten der Wirtschaftsakteure hinsichtlich der Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2023/1542 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32024R2897VERORDNUNG (EU) 2024/2897 DES RATES vom 18. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Die Verordnung (EU) 2023/1529 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 18 32025R2650VERORDNUNG (EU) 2025/2650 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern
Die Verordnung (EU) 2023/1115 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32023R1324VERORDNUNG (EU) 2023/1324 DES RATES vom 29. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände in den Unionsgewässern für 2023 und für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für bestimmte Bestände von Tiefseearten für 2023 und 2024
Die Verordnungen (EU) 2023/194 und (EU) 2022/109 sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32024R3234VERORDNUNG (EU) 2024/3234 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich der Bestimmungen zum Geltungsbeginn
Die Verordnung (EU) 2023/1115 sollte daher entsprechend geändert werden.