Art. 1 32025R2269Die Verordnung (EU) 2022/1616 wird wie folgt berichtigt:
Erwägungsgrund 3 32023R2607VERORDNUNG (EU) 2023/2607 DER KOMMISSION vom 22. November 2023 zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/2472 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2022/2472 sollte daher entsprechend berichtigt werden. —
Erwägungsgrund 16 32024R1756VERORDNUNG (EU) 2024/1756 DER KOMMISSION vom 25. Juni 2024 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2023/915 sollte daher entsprechend geändert und berichtigt werden.
Erwägungsgrund 24 32023R0706VERORDNUNG (EU) 2023/706 DES RATES vom 30. März 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/1369 zwecks Verlängerung des Nachfragesenkungszeitraums für Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage und zur verstärkten Berichterstattung und Überwachung in Bezug auf die Umsetzung dieser Maßnahmen
Die Verordnung (EU) 2022/1369 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 22 32022R0515VERORDNUNG (EU) 2022/515 DES RATES vom 31. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern
Die Verordnung (EU) 2022/109 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 17 32025R0398VERORDNUNG (EU) 2025/398 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Die Verordnung (EU) 2022/263 sollte daher entsprechend geändert werden —