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Wenngleich es die Rechtsvorschriften der Union zur Vermeidung von Abfällen, Umweltverschmutzung, Abfällen im Meer und Chemikalien gibt, gibt es keine spezifischen Unionsvorschriften, die die Freisetzung von Kunststoffgranulat als Quelle der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik entlang der gesamten Lieferkette verhindern. In der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden Grundsätze für die Abfallbewirtschaftung festgelegt und den Mitgliedstaaten allgemeine Verpflichtungen auferlegt, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen. Diese allgemeinen Verpflichtungen sollten durch spezifische Aspekte und Anforderungen an die sorgfältige Handhabung von Kunststoffgranulat ergänzt werden, um zu vermeiden, dass dieses zu Abfall wird.
In der Richtlinie 2008/98/EG ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten eine Genehmigung von Recyclingunternehmen verlangen müssen, deren Auflagen sicherstellen,…
Die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates befasst sich mit der Überwachung und Bewertung der Auswirkungen von Mikroabfällen,…
Eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung ist nach wie vor unabdingbar, um jeder Art der Vermüllung, einschließlich der Meeresvermüllung, vorzubeugen. Die…
Diese Richtlinie ergänzt das allgemeine Abfallbewirtschaftungsrecht der Union, wie die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.…
Mikroplastik fällt nicht direkt in den Geltungsbereich dieser Richtlinie, trägt aber auch zur Meeresvermüllung bei; die Union sollte daher ein umfassendes…
Um dieses Problem seitens des Seeverkehrs anzugehen, hat der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der IMO im Jahr 2024 das Rundschreiben MEPC.1/Circ.909…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.