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Um die Freisetzung von Kunststoffgranulat zu vermeiden, sollten die Wirtschaftsteilnehmer einen Risikomanagementplan einschließlich einer Risikobewertung erstellen, umsetzen und auf dem neuesten Stand halten, in dem die Wahrscheinlichkeit für Austritte und Freisetzungen ermittelt wird und in dem insbesondere bestehende spezifische Ausrüstung und Verfahren zur Vermeidung, Eindämmung und Beseitigung von freigesetztem Kunststoffgranulat dokumentiert werden. Der Risikomanagementplan sollte auch die Kosten und den Nutzen zusätzlicher Ausrüstungen und Verfahren zur Bewältigung der ermittelten Risiken berücksichtigen, wobei die Art und Größe der Anlage sowie der Umfang ihrer Tätigkeiten zu berücksichtigen sind. Wurden Kunststoffgranulat Zusatzstoffe hinzugefügt, sollten die Wirtschaftsteilnehmer den Gefahreneigenschaften des betreffenden Kunststoffgranulats Rechnung tragen und, wenn es wahrscheinlich ist, dass solche Zusatzstoffe den Schaden für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt im Fall der Freisetzung von Kunststoffgranulat erhöhen, sollten die Wirtschaftsteilnehmer erwägen, diese Information in den Risikomanagementplan aufzunehmen.
Um die Angemessenheit des für jede Anlage ausgearbeiteten Risikomanagementplans zu beurteilen, sollten die Wirtschaftsteilnehmer die pro Jahr freigesetzte Menge…
Die Wirtschaftsteilnehmer ergreifen folgende Maßnahmen: Die Wirtschaftsteilnehmer halten den Risikomanagementplan auf dem neuesten Stand, insbesondere unter…
Die erfolgreiche Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Eindämmung und Beseitigung von Freisetzungen von Kunststoffgranulat erfordert die…
Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer und Nicht-EU-Frachtführer sollten die Anforderungen an die Handhabung von Kunststoffgranulat umsetzen, indem sie als…
Auch wenn das Ziel dieser Verordnung darin besteht, Freisetzungen von Kunststoffgranulat durch alle Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer und…
Angesichts der schädlichen Wirkung von Kunststoffgranulat bei Freisetzung in die Umwelt und unter Berücksichtigung der allgemeinen Verpflichtung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.