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Um die Auswirkungen etwaiger Freisetzungen so gering wie möglich zu halten, sollten Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer oder Nicht-EU-Frachtführer die erforderlichen Abhilfemaßnahmen ergreifen, um die Einhaltung dieser Verordnung wiederherzustellen. Die erforderlichen Abhilfemaßnahmen sollten in einem angemessenen Verhältnis zu dem festgestellten Verstoß und seinen zu erwartenden schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt stehen. Stellen die zuständigen Behörden einen Verstoß gegen diese Verordnung fest, sollten sie den Wirtschaftsteilnehmer, den EU-Frachtführer oder den Nicht-EU-Frachtführer darüber informieren und verlangen, dass Abhilfemaßnahmen getroffen werden, um die Einhaltung der Vorschriften wiederherzustellen.
Die erfolgreiche Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Eindämmung und Beseitigung von Freisetzungen von Kunststoffgranulat erfordert die…
Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer und Nicht-EU-Frachtführer stellen sicher, dass Freisetzungen vermieden werden. Bei Freisetzungen ergreifen…
Schlägt eine Maßnahme zur Vermeidung, Eindämmung und Beseitigung von Austritten und Freisetzungen fehl, so ergreifen die Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer…
Im Falle eines Verstoßes gegen die in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften ergreifen Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer, Nicht-EU-Frachtführer und…
Unbeschadet der Richtlinie 2004/35/EG ergreifen die Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer und Nicht-EU-Frachtführer im Fall eines Vorfalls oder Unfalls, der…
Verbraucher sollten das Recht haben, Ausgleich für Schäden zu verlangen, die infolge von Verstößen nach dieser Verordnung entstanden sind. Je nach Art des Falls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.