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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass gegen alle von ihren zuständigen Behörden im Rahmen dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen wirksame gerichtliche Rechtsbehelfe nach Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) eingelegt werden können. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten, den gerichtlichen Schutz der Rechte zu gewährleisten, die einer Person aus dem Unionsrecht erwachsen. Ferner sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 19 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verpflichtet, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Öffentlichkeit, einschließlich von dieser Verordnung umfasste natürliche oder juristische Personen, im Einklang mit den Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des Übereinkommens der VN-Wirtschaftskommission für Europa (UN Economic Commission for Europe — UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vom 25. Juni 1998 (im Folgenden „Übereinkommen von Aarhus“) eingegangen sind, Zugang zur Justiz erhält.
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten, den gerichtlichen Schutz der Rechte zu…
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten, den gerichtlichen Schutz der Rechte zu…
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten, den gerichtlichen Schutz der Rechte zu…
Die Mitgliedstaaten sind nach Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verpflichtet, Rechtsbehelfe bereitzustellen, die…
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es gemäß dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)…
Im Einklang mit dem am 25. Juni 1998 in Aarhus unterzeichneten Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.