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Um den Beschlussfassungsprozess innerhalb der Agentur zu straffen, sollte eine effiziente und wirksame Leitungsstruktur eingeführt werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission in einem Verwaltungsrat vertreten sein, der mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist, einschließlich der Befugnis zur Feststellung des Haushaltsplans und zur Genehmigung des einheitlichen Programmplanungsdokuments. Der Verwaltungsrat sollte die allgemeinen und strategischen Leitlinien für die Tätigkeiten der Agentur vorgeben und er sollte enger in die Überwachung der Tätigkeiten der Agentur einbezogen werden, um die Aufsicht in Bezug auf Verwaltungs- und Haushaltsfragen zu verstärken. Der Verwaltungsrat sollte in der Lage sein, Beratungsgruppen oder Arbeitsgruppen einzusetzen, deren Aufgabe es ist, die Sitzungen des Verwaltungsrats in geeigneter Form vorzubereiten und seinen Beschlussfassungsprozess sowie die Weiterverfolgung und Umsetzung seiner Beschlüsse zu unterstützen. Die Agentur sollte von einem Exekutivdirektor geleitet werden.
Um den Beschlussfassungsprozess in der Agentur zu straffen und zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit beizutragen, sollte eine Leitungsstruktur mit zwei…
Um eine politische Kontrolle der Tätigkeit der Agentur vornehmen zu können, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten in deren Verwaltungsrat vertreten…
Um die Arbeitsabläufe bei der Agentur wirksam überwachen zu können, sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission im Verwaltungsrat vertreten sein. Der…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten im Verwaltungsrat der Agentur vertreten sein, um dessen Funktionsweise wirksam kontrollieren zu können. Der…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten im Verwaltungsrat vertreten sein, um die Agentur zu beaufsichtigen. Der Verwaltungsrat sollte sich, soweit…
Ein Verwaltungsrat, der sich aus dem Vorsitzenden der Behörde, Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden und der Kommission zusammensetzt, sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.