Erwägungsgrund 17 32025R2445
Entscheidungen, die Eintragung einer europäischen politischen Partei oder einer europäischen politischen Stiftung wegen Missachtung der Werte, auf die sich die Union gemäß Artikel 2 EUV gründet, aus dem Register zu löschen, sollten nur im Falle eines offensichtlichen und schwerwiegenden Verstoßes gegen diese Werte getroffen werden. Wenn die Behörde eine derartige Entscheidung trifft, sollte sie dabei die Charta uneingeschränkt achten.