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Um die Sicherheit von Spielzeug zu gewährleisten, sollten Spuren verbotener Stoffe, einschließlich in recycelten Materialien, nur dann zulässig sein, wenn deren Vorhandensein in diesen Konzentrationen auch bei Einhaltung der guten Herstellungspraxis technisch unvermeidlich und das Spielzeug sicher ist. Das Ausmaß eines nicht beabsichtigten Vorhandenseins sollte dem Grundsatz „so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“ (ALARA) entsprechen. Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte, die zur Einstufung von Gemischen führen, werden in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für karzinogene oder mutagene Stoffe der Kategorie 1A oder 1B auf 1 000 mg/kg, für reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1A oder 1B auf 3 000 mg/kg oder für Stoffe mit spezifischer Zielorgantoxizität der Kategorie 1 auf 100 000 mg/kg festgesetzt. Diese Grenzwerte schützen Kinder nicht in ausreichendem Maße und sollten nicht als Grundlage für die Durchsetzung der allgemeinen Verbote herangezogen werden.
Bisphenol A ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 eingestuft. In Ermangelung besonderer Anforderungen darf…
In der Richtlinie 2009/48/EG wurden allgemeine Vorschriften für Stoffe festgelegt, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und…
Die Richtlinie 2009/48/EG enthält allgemeine Vorschriften für Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder…
Die geltenden Grenzwerte für bestimmte chemische Stoffe und die entsprechenden Prüfverfahren haben sich als für den Schutz von Kindern in Bezug auf diese Stoffe…
Die spezifischen für bestimmte Substanzen in der Richtlinie 88/378/EWG festgelegten Grenzwerte sollten ebenfalls aktualisiert werden, um neuen…
Formamid ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B eingestuft. Gemäß Anhang II Teil III Nummer 4 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.